Psychosoziale Unterstützung (PSU)
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Psychosoziale Unterstützung (PSU)

Die „psychosoziale Unterstützung“ für die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren in NRW

Die Angehörigen der Feuerwehren setzen sich Gefahren aus, um Menschen in Not zu helfen. In Extremfällen retten sie Schwerverletzte aus Trümmern, bringen unter Zeitdruck Opfer in Sicherheit oder bergen Tote. Im Einsatz sehen sie unter Umständen mit an, wie Kameradinnen und Kameraden, Verwandte oder Freundinnen und Freunde zu Schaden kommen. Dies gilt nicht nur für Katastropheneinsätze – jeder Einsatz birgt dieses Risiko. Manchmal sind es auch die Erlebnisse mehrerer Einsätze, die die Seele verletzen. Die „psychosoziale Unterstützung“ (PSU) der Feuerwehren in NRW hilft den Einsatzkräften deshalb dabei, belastende Eindrücke zu verarbeiten. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen unterstützt die Aktiven bei dieser schwierigen Aufgabe als „Akteur der zweiten Stunde“.

Beispiele für erste Belastungsreaktionen und negative Stressanzeichen an Einsatzstellen der Feuerwehren können sein:

  • Anspannung, (Über) Erregung
  • Rededrang
  • Erschöpfung
  • Aktivitätsüberschuss
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Lachen, kichern
  • Zittern
  • Starkes Schwitzen
  • Unruhe
  • Rückzug
  • Appetitlosigkeit
  • Atemnot
  • Blässe oder Röte
  • Übelkeit
  • Verwirrung
  • Flucht
  • Panik
  • Lähmung
  • Blackout
  • Spätere Ein- oder
    Durchschlafprobleme
  • (…..)


Während des Einsatzes

PSU heißt auch, dass während eines Einsatzes psychologische Unterstützung entsprechend der jeweiligen Lage vor Ort zur Verfügung steht. Dazu ist es notwendig, dass die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter die PSU in die Einsatzstellenstruktur integriert. Ihm stehen dafür zwei Helfergruppen zur Verfügung: die kirchlichen Notfallseelsorger und speziell ausgebildete Feuerwehrleute.

Am Institut der Feuerwehr in Münster können sich geeignete Kameradinnen und Kameraden und kirchliche Vertreterinnen und Vertreter zur/zum „Fachberaterin/Fachberater Seelsorge“ schulen lassen. Sie bilden vor Ort die sogenannten PSU-Teams. Sollten Einsatzkräfte im Ernstfall Stressreaktionen über das normale Maß hinaus zeigen, können die Mitglieder dieser Teams psychologische Sofortmaßnahmen ergreifen, indem sie zum Beispiel Gespräche anbieten.

Nach dem Einsatz
Das PSU-Team steht den Einsatzkräften selbstverständlich auch nach dem Einsatz zur Verfügung. In vielen Fällen helfen intensive Einzel- oder Gruppengespräche, die Erlebnisse psychisch zu verarbeiten. Die geschulten Kräfte erkennen aber auch, wann ihre Hilfe nicht mehr ausreicht und professionelle psychotherapeutische Unterstützung notwendig ist.

Die UK NRW ermöglicht schnelle und unbürokratische Hilfe. Das angewandte Verfahren der fünf probatorischen (= probeweisen) psychotherapeutischen Sitzungen sieht vor, dass die oder der Betroffene eine Psychotherapeutin bzw. einen Psychotherapeuten kurzfristig in Wohnortnähe auswählen kann. Hier kann in zunächst fünf therapeutischen Sitzungen geklärt werden, ob weitere Hilfe nötig ist. Sollte die Therapeutin bzw. der Therapeut eine Weiterbehandlung vorschlagen, finanziert die UK NRW die Fortsetzung der Therapie.

Mit einem im Oktober 2013 veröffentlichten Infoblatt wurden alle Städte und Gemeinden in NRW über die Rolle der UK NRW nach traumatisierenden Erlebnissen im Feuerwehrdienst informiert.

Den Leiterinnen und Leitern der Feuerwehren und PSU-Teams in NRW wurde eine sogenannte Taschenkarte für den Einsatz zum Ablaufschema „psychisch belastendes Ereignis“; Meldeweg an die UK, überreicht.

Posttraumatische Belastungsstörung

Schlafstörungen, Reizbarkeit, Flashbacks, mangelnde Konzentration oder depressive Stimmung weisen manchmal erst nach einiger Zeit darauf hin, dass die Helferinnen und Helfer an einer „Posttraumatischen Belastungsstörung“ (PTBS) leiden. Es ist dringend notwendig, Einsatzkräfte auf schwere seelische Belastungen vorzubereiten und sie während und nach einem Einsatz psychologisch zu betreuen – dies haben schwere Katastrophen, wie das ICE-Unglück in Eschede, gezeigt. Beim Umgang mit traumatischen Erlebnissen leistet die PSU wertvolle Hilfe.


Bereits im Jahr 2010 wurden die Feuerwehren im Rahmen einer Veröffentlichung über die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen im Einsatzdienst der Feuerwehren informiert. Seit dem Jahr 2013 ist jede Kommune in NRW als Träger der Feuerwehr verpflichtet, insbesondere für die Feuerwehren eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchzuführen, Schutzmaßnahmen abzuleiten, umzusetzen und das Ergebnis zu dokumentieren (§ 5 Arbeitsschutzgesetz [101] in Verbindung mit § 2 DGUV Vorschrift 1 [1259] ).

Neben den PSU-Teams und der UK NRW stehen auch Betriebsmedizinerinnen und Betriebsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der Städte und Gemeinden (Empfehlung in Bezug auf den § 6 Arbeitssicherheitsgesetz [548]) für Beratungen zur Verfügung. Die Aufsichtspersonen der UK NRW beraten und überwachen die Städte und Gemeinden gemäß ihrem Auftrag (SGB VII) zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen.

Ausbildung der Einsatzkräfte

Mit ziemlicher Sicherheit kommt der Tag, an dem eine Einsatzkraft im Dienst einer psychisch belastenden Situation ausgesetzt ist. Daher sind alle Feuerwehrleute vorab auf diesen Zustand vorzubereiten. Bereits im Truppmannlehrgang lernen die jungen Nachwuchskräfte in drei Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, wie sie auf Stress im Einsatz reagieren und welche psychischen Folgen entstehen können. Erfahrene und speziell ausgebildete Fachkräfte übernehmen diese Schulungen.

Die UK NRW beteiligt sich auch an der Entwicklung und Herstellung der dazu notwendigen Ausbildungsunterlagen der Moderatorinnen und Moderatoren. Eine wertvolle Hilfe für die Unternehmer und PSU-Teams sind dabei insbesondere die von der UK NRW geförderten Schulungsunterlagen (CD-ROM). Diese CD-ROM wurde vom VdF-NRW-Fachausschuss und vom AGBF-NRW-Arbeitskreis Psychosoziale Unterstützung/Psychosoziale Notfallversorgung (PSU/PSNV) fachlich erstellt und durch die UK NRW allen PSU-Teams und Fachberaterinnen sowie Fachberatern Seelsorge in NRW zur Verfügung gestellt. Durch diese Schulungsunterlage kann eine einheitliche und qualitativ hochwertige Ausbildung der Einsatzkräfte in der psychosozialen Unterstützung sichergestellt werden. Die Schulungsunterlagen werden im Bedarfsfall neuen Erkenntnissen entsprechend angepasst.

Stand: 11/2021
Webcode: w71